Grüne Jugend Duisburg

Kardinal-Galen-Str. 23

47051 Duisburg

Tel:0203/330030      

Fax: 0203/332040

Page: http://gj-duisburg.gj-nrw.de

E-mail: grasgruen.duisburg(at)

googlemail.com

Satzung der Grünen Jugend Duisburg

Präambel

Die Grüne Jugend Duisburg sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Pazifismus, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handels der GJ Duisburg. Die GJ Duisburg sieht sich als Ansprechpartnerin für die Partei Bündnis 90/Die Grünen, handelt aber jedoch unabhängig von ihr. Die GJ Duisburg ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei und vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit.


§1 Name und Struktur

  1. Die „Grüne Jugend Duisburg“ (GJ Duisburg) ist die Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen. Als Namenszusatz gilt „Grasgrün“. Als solche stehen wir inhaltlich in Partnerschaft mit der Partei, stehen aber auch für unsere Unabhängigkeit und eigene Meinung ein.

  2. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Kreis (die Stadt) Duisburg. Sitz der Grünen Jugend Duisburg ist die Geschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen Duisburg.

  3. Als Basisgruppe sind wir Mitglied der Grünen Jugend NRW.


§2 Aufgaben

Die Grüne Jugend Duisburg:

  1. vertritt innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen die Ziele und Grundsätze der Grünen Jugend entsprechend den geltenden Beschlüssen.

  2. bietet offene Strukturen für politisch interessierte Menschen

  3. schult, informiert und bildet politisch

  4. vernetzt und unterstützt die Arbeit von grünen und grün-alternativen (Jugend-) Gruppen im Tätigkeitsbereich.

  5. arbeitet mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen Duisburg zusammen.

  6. betreibt Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen.


§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Grünen Jugend Duisburg kann jede natürliche Person ab 14 Jahren bis zum vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GJ Duisburg bekennt.

  2. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer allen Organisationen, die zu Bündnis 90/ Die Grünen zählen, ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in der GJ Duisburg ist weder mit Mitgliedschaften in faschistischen, politisch extremistischen noch sonstig verfassungsfeindlichen Organisationen vereinbar.

  3. Jedes Mitglied hat das Recht an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie alle Ämter der GJ Duisburg zu bekleiden.

  4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit Vollendung des 28. Lebensjahres.

  5. Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundsätze der GJ Duisburg verstößt, kann jedes Mitglied Ausschluss beantragen. Über diesen Antrag entscheidet die MV mit einfacher Mehrheit.

  6. Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.



§4 Gliederung und Aufbau

  1. Die Organe der Grünen Jugend Duisburg sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.

  2. Die Grüne Jugend Duisburg setzt sich aus allen Mitgliedern der GJ Duisburg sowie allen Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen, die unter 28 Jahre alt sind, zusammen.

  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

  4. Die Sitzungen aller Organe der GJ Duisburg sind, sofern es nicht mit einer 2/3 Mehrheit anders beschlossen wurde, öffentlich.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Grünen Jugend Duisburg. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.

  2. Zu einer MV wird schriftlich (und per Mail) mit einer Frist von 14 Tagen vom Vorstand eingeladen.

  3. Die MV

    1. bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ Duisburg,

    2. beschließt über eingebrachte Anträge,

    3. nimmt Berichte entgegen,

    4. resümiert über durchgeführte Aktivitäten,

    5. wählt, entlastet und kontrolliert den Vorstand,

    6. beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,

    7. berät und beschließt den Haushalt,

    8. nimmt den Kassenbericht entgegen,

    9. entlässt Vorstandsmitglieder durch Wahl von Nachfolgern mit 2/3-Mehrheit, zu diesem Zweck muss zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen werden

  4. Anträge können bis zu Beginn der MV schriftlich eingereicht werden

  5. Die Satzung kann von einer MV mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Anträge zur Änderung der Satzung sind schriftlich mindestens zwei Wochen vor der MV einzureichen und möglichst in der Einladung anzukündigen.


§6 Vorstand

  1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die GJ Duisburg nach außen und vor der Partei Bündnis 90 /Die Grünen.

  2. Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr.

  3. Der Vorstand setzt sich aus zwei SprecherInnen, der/dem politischeN GeschäftsführerIn, der/dem SchatzmeisterIn sowie bis zu zwei BeisitzerInnen zusammen.

  4. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt und alle müssen Mitglied bei der GJ sein.

  5. Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich und auf Antrag einer MV einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.

  6. Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d.h. mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen Frauen sein. Wenn ein Frauenplatz nicht durch eine Frau besetzt werden kann, entscheiden die anwesenden weiblichen Mitglieder, ob der Frauenplatz auch durch einen Mann besetzt werden kann.



§7 Datenschutz


  1. Die Grüne Jugend Duisburg verarbeitet die in der Beitrittserklärung enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke. Nach § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes bedarf es der persönlichen schriftlichen Einwilligung, die gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der Grünen Jugend (Duisburg) erteilt wird. Es müssen keine Pflichtangaben gemacht werden, jedoch wären der vollständige Name und eine Kontaktmöglichkeit wünschenswert.

  2. Die Daten jedes Mitglieds werden in einem Mitgliederverzeichnis erfasst und vom Vorstand verwaltet und nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Aufnahme, die Änderung oder die Weitergabe von Daten bedarf einer Aufklärung über den Zweck der Maßnahme und der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Mitglieds.

  3. Als Mitglied der Grünen Jugend Duisburg wird man automatisch in der SHERPA aufgeführt. Als gleichzeitiges Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Duisburg ebenfalls Zugriff auf die in der SHERPA hinterlegten Daten. Jedes Mitglied kann auf Wunsch seine Daten in SHERPA einsehen. Einem Löschungswunsch muss entsprochen werden.



§8 Auflösung


  1. Die Auflösung der GJ Duisburg kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.

  2. Das Restvermögen fällt dann, sofern die MV nichts anderes beschließt, an Bündnis 90/Die Grünen Kreis Duisburg, mit der Auflage, es für die Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.